Überblick
Rechtliche Grundlagen
DGUV Vorschrift 54 - Winden, Hub- und Zuggeräte
Die DGUV Vorschrift 54 ist die wichtigste Grundlage für WHZ-Geräte. Sie regelt Bau, Beschaffenheit, sicheren Betrieb, Benutzung, jährliche Prüfungen durch befähigte Personen, ordnungsgemäße Montage, bestimmungsgemäßen Einsatz und Unterweisung der Beschäftigten.
DGUV Regel 109-017 - Lastaufnahmeeinrichtungen
Die DGUV Regel 109-017 regelt die Prüfung von Seilen, Ketten und Anschlagmitteln, die häufig Bestandteil von Winden und Zugtechnik sind. Sie definiert Prüfanforderungen für Tragmittel, Ablegekriterien, Kennzeichnung und Dokumentation.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
WHZ-Geräte sind Arbeitsmittel nach BetrSichV. § 3 fordert Gefährdungsbeurteilungen, § 4 Schutzmaßnahmen, § 14 wiederkehrende Prüfungen. Anhang 2 enthält besondere Vorschriften für Hebezeuge. Die jährliche Prüfung durch befähigte Personen ist verpflichtend.
TRBS 1201 - Prüfungen von Arbeitsmitteln
Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 regelt Art und Umfang der Prüfungen, Anforderungen an befähigte Personen sowie die Dokumentation von Arbeitsmitteln wie Winden und Hubgeräten.
TRBS 1203 - Befähigte Personen
Die TRBS 1203 legt fest, wer WHZ-Geräte prüfen darf. Befähigte Personen benötigen eine technische Berufsausbildung, mindestens 1 Jahr Erfahrung und spezielle Fachkenntnisse für Winden, Hub- und Zuggeräte.
DIN-Normen für WHZ-Geräte
Relevante Normen: DIN 15020 (Seiltriebe), DIN EN 14492 (Power-driven winches), DIN EN 818 (Anschlagketten), DIN EN 13414 (Drahtseile), DIN 56950 (Veranstaltungstechnik). Diese Normen definieren technische Anforderungen und Sicherheitsstandards.
Pflichten des Unternehmers
Jährliche Prüfung durch befähigte Person nach BetrSichV § 14 sicherstellen
Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV § 3 und TRBS 1111 erstellen
Betriebsanweisung nach DGUV Vorschrift 1 erstellen
Mitarbeiter mindestens jährlich im sicheren Umgang unterweisen
Prüfungen dokumentieren nach BetrSichV § 14 Abs. 7
Wartung nach Herstellerangaben durchführen (DGUV V54)
Defekte Bauteile sofort außer Betrieb nehmen
Prüfung nach besonderen Ereignissen, Änderungen oder Reparaturen
Bei intensiver Nutzung kürzere Prüfintervalle festlegen
Ablauf der WHZ-Geräte Prüfung
Bestandsaufnahme: Erfassung aller Winden, Hub- und Zuggeräte mit Typenschild, Seriennummer, Tragfähigkeit
Sichtprüfung: Kontrolle auf Verformungen, Risse, Korrosion, Gehäuseschäden
Mechanische Prüfung: Inspektion von Trommel, Getriebe, Lager, Bremsen, Kupplungen
Elektrische Prüfung: Test von Steuerung, Not-Aus, Schützen, Begrenzungsschaltern
Tragmittel-Prüfung: Kontrolle von Seilen, Ketten, Haken, Wirbeln, Anschlagpunkten nach Ablegekriterien
Sicherheitsfunktionen: Test von Überlastschutz, Endschaltern, Lastdruckbremsen
Dokumentation: Erstellung digitales Prüfprotokoll mit Mängelliste und Handlungsempfehlungen
Prüfnachweise & Dokumentation
Nach der Prüfung erhalten Sie:
Digitales Prüfprotokoll nach DGUV V54 und BetrSichV § 14
Dokumentation aller geprüften Bauteile und Tragmittel
Mängelliste mit Bewertung nach Schweregrad
Handlungsempfehlungen und Austauschfristen
Prüfplakette mit nächstem Prüfdatum
Rechtssichere Dokumentation für Berufsgenossenschaften
Warum PrüfAssist?
Befähigte Personen nach TRBS 1203 mit Fachkenntnis für WHZ-Geräte
Prüfung aller Gerätetypen (Seilwinden, Kettenzüge, Hubgeräte)
Kontrolle mechanischer und elektrischer Bauteile
Tragmittel-Prüfung nach DGUV 109-017 und DIN-Normen
Test aller Sicherheitseinrichtungen (Bremsen, Not-Aus, Endschalter)
Digitale Dokumentation mit lückenloser Nachweisführung
Flexible Prüftermine, auch außerhalb der Geschäftszeiten
Bundesweit anerkannte Prüfprotokolle