Kranführer-Ausbildung nach DGUV Vorschrift 52

Professionelle Ausbildung für Brücken-, Portal-, Hallen- und Säulendrehkrane

Überblick

Die Kranführer-Ausbildung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Personen, die ortsfeste Krane bedienen. Unsere Ausbildung nach DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-003 vermittelt alle theoretischen und praktischen Kenntnisse für den sicheren Betrieb von Krananlagen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den bundesweit anerkannten Kranführerschein.

Rechtliche Grundlagen

DGUV Vorschrift 52

Die DGUV Vorschrift 52 regelt den Betrieb von Kranen und schreibt vor, dass nur ausgebildete und beauftragte Personen Krane führen dürfen.

DGUV Grundsatz 309-003

Der DGUV Grundsatz 309-003 definiert die Anforderungen an die Ausbildung und Prüfung von Kranführern.

BetrSichV

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert, dass nur befähigte Personen Krane bedienen dürfen.

ArbSchG

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Ausbildung und Unterweisung von Kranführern.

Pflichten des Unternehmers

Nur ausgebildete und beauftragte Personen dürfen Krane führen (DGUV Vorschrift 52)

Sicherstellen der körperlichen und geistigen Eignung der Kranführer

Jährliche Unterweisung aller Kranführer

Schriftliche Beauftragung nach erfolgreicher Ausbildung

Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung

Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

Dokumentation aller Ausbildungen und Unterweisungen

Ablauf der Kranführer-Ausbildung

01

Theoretische Ausbildung: Rechtliche Grundlagen, Kranbauarten, Lastdiagramme, Sicherheit

02

Praktische Ausbildung: Kransteuerung, Lastaufnahme, Fahren und Positionieren

03

Theoretische Prüfung: Wissenstest zu allen Themen

04

Praktische Prüfung: Demonstration der erlernten Fähigkeiten

05

Ausstellung des Kranführerscheins: Bundesweit anerkanntes Zertifikat

Zertifikate & Nachweise

Nach erfolgreicher Ausbildung erhalten Sie:

DGUV-konformer Kranführerschein

Teilnahmebescheinigung

Digitales Prüfprotokoll

Beauftragungsvorlage

Warum PrüfAssist?

Über 10 Jahre Erfahrung in der Kranführer-Ausbildung

Zertifizierte Ausbilder mit Praxiserfahrung

Schulung für alle Kranarten

Inhouse-Schulungen möglich

Flexible Termine

Kleine Gruppen

Bundesweit anerkannte Zertifikate

Auffrischungskurse verfügbar

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Kranführer-Ausbildung dauert in der Regel 5-10 Tage, abhängig vom Krantyp und den Vorkenntnissen.
Welche Kranarten werden geschult?
Wir schulen Brückenkrane, Portalkrane, Hallenkrane, Säulendrehkrane und Wandschwenkkrane.
Ist ein Führerschein erforderlich?
Für ortsfeste Krane ist kein Führerschein erforderlich. Nur für fahrbare Krane mit Straßenzulassung.
Wie oft muss ich nachgeschult werden?
Der Kranführerschein ist unbefristet gültig. Jährliche Unterweisungen sind jedoch Pflicht.

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