Überblick
Rechtliche Grundlagen
DGUV Vorschrift 52 - Krane
Die DGUV Vorschrift 52 ist die zentrale Vorschrift für ortsfeste Krane. Sie regelt Bau, Ausrüstung, Betrieb, Lastaufnahme, Anschlagen von Lasten, jährliche Prüfungen durch befähigte Personen, Unterweisung des Personals und Verhalten im Gefahrenbereich.
DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8
Die DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 "Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen und Kranen" enthält detaillierte Umsetzung der Vorschrift 52. Sie regelt Rollen von Kranführern, Anschläger, Einweiser, Betriebsabläufe, Belehrungen, Sicherheitsabstände und Gefährdungszonen.
DGUV Grundsatz 309-003 - Kranführer
Der DGUV Grundsatz 309-003 regelt Auswahl, Ausbildung, Befähigung und Beauftragung von Kranführern. Er definiert Inhalte der Kranführerausbildung (Theorie & Praxis), Prüfungsanforderungen und schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Ortsfeste Krane sind Arbeitsmittel nach BetrSichV. § 3 fordert Gefährdungsbeurteilungen, § 4 Schutzmaßnahmen, § 14 wiederkehrende Prüfungen (jährlich durch befähigte Personen), § 15 Außerbetriebnahme bei Mängeln.
TRBS 1201 - Prüfungen von Arbeitsmitteln
Die Technische Regel TRBS 1201 regelt Prüfumfang, Prüfmethoden, Dokumentation, besondere technische Prüfungen und Belastungsproben für Krananlagen.
TRBS 1203 - Befähigte Personen
Die TRBS 1203 definiert Anforderungen an Prüfer: technische Berufsausbildung, einschlägige Berufserfahrung, spezifische Fachkenntnisse für Krananlagen und regelmäßige Weiterbildung.
DGUV Regel 109-017 - Anschlagmittel
Die DGUV Regel 109-017 regelt die Prüfung von Anschlagmitteln (Ketten, Seile, Haken), die mit Kranen verwendet werden. Sie definiert Ablegekriterien, Kennzeichnung und jährliche Prüfpflicht.
Pflichten des Unternehmers
Jährliche Hauptprüfung durch befähigte Person nach BetrSichV § 14
Umfangreiche Prüfung mit Belastungsprobe alle 4 Jahre
Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV § 3 und TRBS 1111 erstellen
Betriebsanweisungen für Krane und Lastaufnahmemittel erstellen
Kranführer schriftlich beauftragen nach DGUV Grundsatz 309-003
Mindestens jährliche Unterweisung von Kranführern und Anschläger
Nur geprüfte Anschlagmittel nach DGUV 109-017 verwenden
Prüfung vor Inbetriebnahme und nach Umbau, Reparatur oder Unfall
Mängel dokumentieren, beheben und Kran bei Gefahr außer Betrieb nehmen
Ablauf der Kranprüfung
Bestandsaufnahme: Erfassung des Krantyps (Brücken-, Hallen-, Portalkran) mit Typenschild, Traglast
Mechanische Prüfung: Kontrolle von Kranbahn, Brücke, Katzfahrwerk, Hubwerk, Bremse, Seiltrommel, Hakenflasche
Tragmittel-Prüfung: Inspektion von Ketten, Drahtseilen, Haken, Wirbeln, Lasthaken inkl. Rissprüfung nach Ablegekriterien
Elektrische Prüfung: Test von Endschaltern, Hubbegrenzung, Fahrbegrenzung, Not-Aus, Steuerung
Sicherheitsprüfung: Kontrolle von Überlastsicherung, Endschaltern, automatischen Abschaltmechanismen, Schutzhauben
Lastaufnahmemittel: Prüfung von Anschlagketten, Zangen, Traversen, Greifern nach DGUV 109-017
Kennzeichnungen: Kontrolle von CE-Kennzeichnung, Typenschild, Traglast, Seriennummer, Prüfplakette
Dokumentation: Erstellung digitales Prüfprotokoll mit Mängelliste, Prüfplakette und Handlungsempfehlungen
Prüfnachweise & Dokumentation
Nach der Prüfung erhalten Sie:
Digitales Prüfprotokoll nach DGUV V52 und BetrSichV § 14
Dokumentation aller mechanischen und elektrischen Bauteile
Tragmittel-Prüfnachweis nach Ablegekriterien (DGUV 109-017)
Mängelliste mit Bewertung nach Schweregrad
Prüfplakette mit nächstem Prüfdatum
Rechtssichere Dokumentation für Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden
Warum PrüfAssist?
Befähigte Personen nach TRBS 1203 mit Spezialwissen für Krananlagen
Prüfung aller Krantypen (Brücken-, Hallen-, Portal-, Säulenschwenkkrane)
Kontrolle mechanischer, elektrischer Bauteile und Sicherheitseinrichtungen
Tragmittel-Prüfung nach DGUV 109-017 (Seile, Ketten, Haken, Wirbel)
Belastungsproben und technische Prüfungen nach TRBS 1201
Digitale Dokumentation mit lückenloser Nachweisführung
Flexible Prüftermine, auch außerhalb der Geschäftszeiten
Bundesweit anerkannte Prüfprotokolle